Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil gegen Netlantic und "shift TV"
München (ots) - Das Oberlandesgericht Dresden hat die erst- instanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst "shift TV" bestätigt. Die Berufung der Netlantic GmbH wurde zurückgewiesen. Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es "shift TV" untersagt, Programme zu speichern, um sie Dritten zu ...