Bundessozialrichter Peter Udsching: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf angemessenes Wohngeld
Hamburg (ots) - Was Hartz-IV-Empfänger für ihre Wohnung ausgeben dürfen, muss den aktuellen Mieten an ihrem Wohnort entsprechen, betont Peter Udsching, Vorsitzender Richter am 7. Senat des Bundessozialgerichts, gegenüber der ZEIT. Gegenwärtig übernehmen viele Kommunen nur einen Teil der Mietkosten und ...